Anerkannter Bewegungskindergarten

Der LandesSportBund verleiht in Zusammenarbeit mit der Sportjugend NRW das Zertifikat "Anerkannter Bewegungskindergarten des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen".

Neben Aus- und Fortbildungen der pädagogischen Fachkräfte und besonderen räumlichen und zeitlichen Voraussetzungen, stellt die Kooperation mit dem Sportverein einen wichtigen Baustein für das Konzept des Bewegungskindergartens dar.

Kinderfreundlicher Sportverein

Über die Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung hinaus, sollten Kinder auch die Möglichkeiten für Bewegung, Spiel und Sport in anderen Lebensbereichen kennen lernen. Die Kooperation von Sportverein und Kindertageseinrichtung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Gemeinsame Aktionen und ein reger Austausch zwischen Kita und Sportvereien tragen dazu bei, dass Kinder und Eltern den Sportvereine als kompetenten Partner in Sachen Bewegung und als Quelle für Gesundheit und Wohlbefinden entdecken.

Als Kooperationspartner des "Anerkannten Bewegungskindergarten" wird der Sportverein mit dem Gütesiegel "Kinderfreundlicher Sportverein" ausgezeichnet.

Für die Vergabe des Zertifikats sind folgende Kriterien vollständig zu erfüllen

  • Der Träger der beantragenden Tageseinrichtung für Kinder muss eine Kooperation mit einem ortsansässigen Sportverein eingehen, dem für die Leitung von Bewegungsangeboten Übungsleiter/innen mit der ÜL-
  • B-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ zur Verfügung stehen.
  • Das Prinzp „Bewegungserziehung“ einschließlich der täglichen Durchführung von angeleiteten und offenen Bewegungsangeboten sowohl drinnen als auch draußen muss im pädagogischen Konzept der Tageseinrichtung für Kinder durch den Träger, das pädagogische Personal und den Elternrat festgelegt werden.
  • Die Leitung der Tageseinrichtung für Kinder und mindestens eine pädagogische Fachkraft pro Gruppe müssen bei der Antragstellung die ÜL-B-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ der Sportjugend Nordrhein-Westfalen oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen (siehe auch Seite 11 Leitfaden "Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen").
  • Es müssen ein geeigneter Bewegungs- bzw. Mehrzweckraum sowie eine kindgerechte Geräteausstattung zur Durchführung von Bewegung, Spiel und Sport und/oder ein entsprechend gestaltetes Außengelände im nahen Umfeld zur Verfügung stehen.
  • Die Tageseinrichtung für Kinder verpflichtet sich, mindestens zwei Elternabende pro Jahr mit Informationen über Bewegung, Spiel und Sport durchzuführen.

Unterstützungsleistung des Stadtsportbundes Bonn

  • Hilfestellung und Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung des pädagogischen Konzeptes als Basis für eine kindgerechte, bewegungsorientierte Kindertagesstätte
  • Hilfestellung und Beratung zur Erfüllung der Kriterien, die zur Erreichung des Zertifikats "anerkannter Bewegungskindergarten" erforderlich sind
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Bewegungserziehung
  • Leitung des regionalen Arbeitskreises "Anerkannte Bewegungskindergärten"
  • Unterstützung beim Aufbau von Kooperationen
  • Unterstützung bei der Planung von Bewegungs-, Spiel- und Sportaktionen für Kinder, für Eltern und Kinder

Weitere Informationen bei der Sportjugend NRW

hier