Förderprogramm für Sportvereine zur Förderung digitaler Ausstattung

Das Land NRW stellt den Sportorganisationen in NRW aus EU-Mitteln kurzfristig 30 Mio. Euro zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. Das Programm wird über uns, die Stadt- und Kreissportbünde, abgewickelt.

Der Stadtsportbund Bonn erhält insgesamt einen Betrag von 450.000 Euro zur Weiterleitung an seine Vereine.


Verfahren

Antragsverfahren
  • Alle gemeinnützigen Einrichtungen (Vereine, Betriebssportgemeinschaften (BSG)) sind antragsberechtigt, sofern sie von der Körperschaftssteuer befreit sind. Die Vereine und BSG`s erklären mit Antragstellung rechtsverbindlich, dass ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Freistellungsbescheid vorliegt.
  • Anträge sind ausschließlich mit dem Antragsformular (2. Förderaufruf) möglich. Das Antragsformular ist im Original zu unterschreiben. Das unterschriebene Antragsformular bitte eingescannt per E-Mail an kontakt@ssb-bonn.de zurücksenden. In Ausnahmefällen ist eine Rücksendung per Post möglich.
  • Für die Antragstellung reicht eine Auflistung der geplanten Anschaffungen sowie eine Kostenschätzung (z.B. Preisrecherche über Internet). Es sind außer dem ausgefüllten Antragsformular keine weiteren Unterlagen einzureichen. Es sind nur Anschaffungen förderfähig, die in einer der 11 Kategorien im Antragsformular aufgelistet sind. (Pos. 3 „Übersicht der geplanten Anschaffungen“)
Antragsfrist zweiter Förderaufruf
  • Antragsfrist: 06.04.2023 
Durchführungszeitraum
  • Bis spätestens 10.07.2023 bekommen die Vereine von uns die Bewilligung in Form eines Weiterleitungsvertrages mit der verbindlichen Förderhöhe. Sollten sich nicht alle Vereine am Förderprogramm beteiligen, kann dieser Betrag höher ausfallen als aktuell in Übersichtstabelle aufgeführt.
  • Jetzt erst beginnt der konkrete Kaufvorgang. Die Gesamtsumme der Anschaffungen kann höher sein als die im Weiterleitungsvertrag genannte Fördersumme. In diesem Fall ist die Differenz als Eigenanteil des Vereins anzusehen.
  • Es werden keine Rechnungen anerkannt, die vor dem Ausstellungsdatum des Weiterleitungsvertrages liegen. (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
  • Nach Abschluss des Kaufvorgangs ist  bis spätestens 15.09.2023 ein Verwendungsnachweis in digitaler Form bei uns einzureichen. Dem Verwendungsnachweis beizufügen sind die eingescannten Rechnungen über die Beschaffung sowie drei Vergleichsangebote (z.B. Preisrecherche über Internet/Screenshot) oder Angebote verschiedener Anbieter.

Auszahlung
  • Die Vereine müssen in Vorleistung gehen.
  • Die Bezirksregierung überweist dem Stadtsportbund Bonn nach Prüfung der Verwendungsnachweise den gesamten Förderbetrag in einer Summe bis spätestens 20.12.2023.
  • Die Auszahlung (Weiterleitung) der Einzelbeträge durch den Stadtsportbund an die Vereine erfolgt nach diesem Datum, ggf. auch erst im Januar 2024.