Juleica

Die Juleica: Qualifikation – Anerkennung – Legitimation

Die Jugendleiter*In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Inhalte zur Qualifizierung

  • Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens folgende Inhalte:
  • Aufgaben und Funktionen der Jugendleitung und Befähigung zur Leitung von Gruppen
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit, Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

Darüber hinaus wird empfohlen

  • aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation,
  • Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz,
  • Inklusion, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Juleica-Wege im Sport

Die Inhalte der Juleica sind in drei Qualifizierungsmaßnahmen der Sportjugend NRW implementiert. Bei erfolgreicher Teilnahme folgender Qualifizierungsmaßnahmen sind die Teilnehmer*innen berechtigt eine Juleica zu beantragen:

  • Übungsleiter*in-C Breitensport Aufbaumodul Kinder und Jugendliche
  • Sporthelfer*in I und II
  • Vereinsmanager*in-C Profil Jugend
  • Zertifikat Jugenderholung

Leistungen der Juleica

Jugendleiter*innen sind durch den Nachweis der Juleica berechtigt Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Das Leistungspaket der Juleica ist regional unterschiedlich. Die Ansprechpartner*innen geben Auskunft über die jeweiligen Vergünstigungen. Beispiele sind:

  • Fahrpreisermäßigungen
  • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe
  • Besuche von Kulturveranstaltungen
  • Besuche von Freizeiteinrichtungen
  • Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen
  • Einzelne Kommunen verknüpfen darüber hinaus die Förderung von Maßnahmen mit dem Nachweis des Einsatzes qualifizierter Mitarbeiter*innen. Die Juleica dient als Nachweis der geforderten Qualifikation.

Weitere Infos unter

www.juleica.de

www.jugendring-bonn.de

Antragsstellung

Voraussetzung und Beantragung

Antragsberechtigt sind Jugendleiter*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Vergabe der Juleica erfolgt über die Stadt- und Kreissportbünde der Sportjugenden.

Informationen zur Juleica und Antrag


Beantrage in nur vier Schritten deine Juleica!

https://juleica-antrag.de/application?t=T134288