Lehrgangsinformationen

Modulausbildung
Die Ausbildungen gliedern sich in ein Basis- und in ein Aufbaumodul. Erst nach Absolvierung beider Teile wird eine entsprechende Lizenz erteilt. D.h. mit dem Abschluss des Basismoduls wird noch keine Lizenz erworben. Die Ausbildung muss gemäß der Rahmenrichtlinien des DOSB innerhalb von 2 Jahren vollständig abgeschlossen sein.

Gültigkeit einer Lizenz
Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe (C, B) sind in der Regel vier Jahre gültig und müssen nach dieser Zeit in einem Fortbildungslehrgang verlängert werden. Diese Fortbildung wird meist innerhalb eines Wochenendlehrgangs durchgeführt.

Lizenzverlängerung
Für die Lizenzverlängerung beim LSB NRW und der Sportjugend NRW werden 15 Lerneinheiten (LE) benötigt. Zur Lizenzverlängerung können Sie an einer Wochenendveranstaltung (mit 15 LE) teilnehmen oder zwei Tagesveranstaltungen (mit je 8 LE) innerhalb der 4 Jahre besuchen. Die Tagesveranstaltungen, die als Lizenzverlängerung anerkannt werden, sind entsprechend gekennzeichnet. Bei Besuch von zwei Tagesveranstaltungen senden Sie Ihre Teilnahmebescheinigungen in Kopie an: Landessportbund NRW, Friedrich-Alfred-Allee. 25, 47055 Duisburg. Von dort erhalten Sie Ihre Lizenzverlängerung.
Teilnahmevoraussetzung für Fortbildungen auf der 2. Lizenzstufe ist der Besitz einer ÜL-Lizenz im entsprechenden Profil. Für ÜL, die nur über eine ÜL-C-Lizenz verfügen, ist  eine Teilnahme zur Verlängerung der Lizenz in diesen Fortbildungen nicht möglich.

Fremdlizenzen
Haben Sie Ihre Lizenz bei einem anderen Verband erworben, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung für die Lizenzverlängerung. Diese Teilnahmebescheinigung müssen Sie zur Lizenzverlängerung an Ihren Verband senden. Erkundigen Sie sich vorher, ob der Verband die Maßnahme, die sie besuchen wollen, zur Lizenzverlängerung anerkennt wird.

Versicherung
Bei den Lehrgängen sind die Teilnehmer*innen, die Mitglied eines Sportvereines sind, im Rahmen des Versicherungsvertrages mit der Sporthilfe e.V. in den Bereichen Unfall und Haftpflicht über ihren Verein versichert. Nicht vereinsgebundene Teilnehmer*innen sind über den Veranstalter im Rahmen der Sporthilfe e.V. in gleicher Weise zusatzversichert.

Lehrgänge in Trägerschaft der Sportjugend
Maßnahmen, wie Sporthelfer*in und Aus- und Fortbildungen im Bereich "Bewegungsförderung in Kita und Sportverein" werden in Trägerschaft der Sportjugenden durchgeführt. Die Sportjugenden sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Mindestalter
Mindestalter für die Zulassung zu einer Übungsleiter*innen-C Ausbildung und den Erwerb der Übungsleiter C-Lizenz ist 16 Jahre.

Generell sollten Jugendliche als Helfer*innen und nicht als Leiter*innen in Sportvereingruppen eigesetzt werden. Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen sie aber auch selbst Gruppen leiten:

  • Ein erfahrener Erwachsener (z.B. Übungsleiter*in, Vorstandsmitglied) sollte regelmäßig als Ansprechpartner*in zur Verfügung stehen und sich vergewissern, dass der Jugendliche dieser Aufgabe gewachsen ist.
  • Ein erfahrener Erwachsener sollte in der Nähe sein und in Notfällen eingreifen können. Die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen müssen dem schriftlich zustimmen.
  • Der Vereinsvorstand muss die Beauftragung aussprechen.
  • Die*der Jugendliche muss sich für diese Aufgabe eignen und z. B. entsprechende Qualifikationen (Übungsleiter*innen-C-Ausbildung), persönliche Zuverlässigkeit und seelisch/soziale Reife besitzen.

Auch minderjährige Übungsleiter*innen sind selbstverständlich im Rahmen des Sportversicherungsvertrages versichert. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung. Darüber hinaus unterliegen sie dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie ehrenamtlich tätig sind oder in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Weitere Regeln sind beim Einsatz minderjähriger Übungsleiter*innen zu beachten:

  • Einreichen eines polizeiliches Führungszeugnisses und Unterzeichnen des Ehrenkodexes
  • Beschäftigung erfolgt gemäß Jugendarbeitsschutz